Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie von gewerblichen Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen jeder Art und Rechtsform im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften; sowie die Vermittlung und der Nachweis zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen; die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung.