Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung und Vergabe von Haus- und Wohnungsverwaltungen, die Tätigkeit als WEG-Verwalter, der Kauf und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Verwaltung von gewerblichen Immobilien und die Abgabe von Mietgarantieerklärungen. Ferner Vorbereitung/Durchführung von Bauvorhaben unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte im eigenen Namen für eigene Rechnung und im eigenen Namen für fremde Rechnung (Geschäfte im Sinne von § 34 c GewO).