Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Vermögenswerten in Eigen- und Drittinteresse, die Vermittlung von Aufträgen aller Art, die Unternehmensberatung, der Abschluß von Verträgen, der Erwerb von Vermögensanlagen, die Vorbereitung von Bauvorhaben aller Art, die Betreuung von Bauvorhaben.