Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bautechnische Planungs- und Überwachungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in ihrer jeweils gültigen Fassung. Beauftragung von Subunternehmen, die zum Zwecke der vorstehend genannten Leistungen und darüber hinaus zur Erreichung des Unternehmenszweckes notwendig und nützlich sind. Tätigkeiten gemäß § 34 c Gewerbeordnung sind hiervon ausgenommen.