Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Erschließung und Entwicklung von Grundstücken, die industrielle Bebauung von eigenen und fremden Grundstücken insbesondere als Generalübernehmer, die industrielle Erstellung und Renovierung von Wohn- und Gewerbebauten aller Art als Generalübernehmer sowie die Vermittlung von Grundstücksgeschäften jeder Art sowie die fachliche einschlägige technische und betriebswirtschaftliche Beratung (Consulting).