Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
a) Die technische, organisatorische und wirtschaftliche Vorbereitung von Bauvorhaben,
b) die Erarbeitung technischer Konzeptionen für die Beseitigung und/oder Sanierung umweltbelastender bzw. umweltgefährdender Stoffe einschließlich der Vorbereitung und/oder Durchführung Entsorgungs- und Sanierungsleistungen als Generalunternehmer,
c) die Betreibung aller Geschäfte, die mit den unter a) und b) genannten Geschäften in einem technischen und/oder wirtschaftlichen Zusammenhang
stehen,
d) die Verwaltung von eigenem oder fremdem Grundbesitz, zu a) bis d) unter Ausschluß solcher Tätigkeiten, für die eine Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung erforderlich ist.