Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf, die Verwaltung und die Verwertung eigenen Grundbesitzes sowie die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, ferner der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß solcher Verträge.