Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten,
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Service-Dienste aller Art, die darauf gerichtet sind, anderen Unternehmen und Personen den Zugang zum Internet beziehungsweise den darin enthaltenen Informationen und Diensten zu ermöglichen: Informationspräsentationen und Recherchen im Internet, Beratung und Schulung sowie Auswahl, Beschaffung und Vertrieb von entsprechender Hardware und Software; Bereitstellung von Recourcen (Rechner, Rechnerleistung, Kommunikationseinrichtungen, Software und Dienstleistungen) für den Zugang zum Internet sowie entsprechende Leistungen für innerbetriebliche Computeranwendungen; Verlagswesen im Internet und in Buch- und Spieleform