Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme und Verwaltung von eigenen Beteiligungen an Unternehmen jeder Art, der Erwerb und die Verwaltung von eigenen Forderungen und sonstigen Rechten sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Vermietung von eigenen Grundstücken, Gebäuden und maschinellen Anlagen.