Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin bei noch zu gründenden Kommanditgesellschaften und anderen Handelsgesellschaften, die den An- und Verkauf von Immobilien, deren Bebauung und Verwaltung zum Gegenstand haben.
Im Rahmen von Absatz 1 wird eine nach § 34 c GewerbO erlaubnispflichtige Tätigkeit ausgeübt.
Darüber hinaus führt die Gesellschaft eigene Geschäfte in diesem Rahmen durch wie folgt:
- An- und Verkauf von Grundstücken und Immobilien,
- die Vermittlung von Grundstücken, Immobilien und Finanzierungen,
- Hausverwaltung,
- die Errichtung von Wohn- und Gewerbebauten als Bauträger.