Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen und die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Unternehmen, die das Publizieren und Vertreiben von Druckwerken und Medien aller Art und/oder Dienstleistungen für Verlage (ohne handwerkliche Tätigkeiten) zum Gegenstand haben sowie das Publizieren und Vertreiben von Druckwerken und Medien aller Art und die Erbringung von Dienstleistungen für Verlage (ohne handwerkliche Tätigkeiten) in eigener gewerblicher Tätigkeit. In diesem Zusammenhang hat die Gesellschaft auf die sachliche Kompetenz ihrer Gesellschafter zu achten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt.