Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über
- Grundstücke; grundstücksgleiche Rechte,
- Wohn- und gewerbliche Räume,
- Darlehen,
- den Erwerb von Anteilsscheinen an Kapitalanlagegesellschaften,
- Kommanditanteilen an geschlossenen Immobilienfonds,
- sowie gleichartiger Verträge insbesondere im Immobilienbereich. Handel mit Baustoffen- und -elementen sowie Übernahme von entsprechenden Handelsvertretungen. Einbau von vorgefertigten Bauelementen. Ferner:
Ausführung von Maurerarbeiten, Betonarbeiten, Stahlbetonarbeiten, Estricharbeiten und Trockenbauarbeiten sowie die damit verbundenen Nebengewerke.