Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betreuung und Verwaltung von Wohn- und Geschäftsgebäuden sowie ihrer Mieter. Tätigkeiten, die einen handwerksmäßigen Betrieb erfordern oder solche nach § 34 c GewO sind ausdrücklich ausgeschlossen.