Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Foto-, Video-, Rundfunk- und Fernsehartikeln sowie Geschenkartikeln aller Art,
der Handel mit artverwandten Geräten und Artikelgruppen,
der Handel mit Telekommunikationsanlagen und die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen; genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden insoweit nicht ausgeübt,
die Ausführung von Foto- und Filmaufnahmen aller Art und aller anfallenden Nebenarbeiten,
die Ausführung von Serviceleistungen, Fotolaborarbeiten sowie die Herstellung und der Vertrieb von Ansichtskarten und Prospekten.