Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Übernahme und die Entwicklung von Projekten aller Art, insbesondere von Grundstücken und Gebäuden, die Errichtung und die Renovierung von Bauten und Grundstücken durch Vergabe an Fachunternehmen, der An- und Verkauf von Grundstücken, Grundstücksbeteiligungen und Unternehmensbeteiligungen und deren Verwaltung.