Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit Telefonen, Computern, Haushaltselektrogeräten, Kraftfahrzeugen, Lebensmitteln, pharmazeutischen Geräten und Zubehör, sicherheitstechnischen Geräten; die Veranstaltung und die Vermittlung von Reisen; der Ankauf und der Verkauf sowie die Verwaltung von Immobilien im In- und Ausland, jedoch unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach § 34c GewO.