Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und Bearbeitung von Zahnersatz und Zahnprothetik. Die Gesellschaft darf alle Gegenstände herstellen und vertreiben, sowie alle Dienstleistungen verrichten, die gegenwärtig oder künftig zum Wirtschaftszweig der Zahntechnik gehören. Die Gesellschaft darf auch den Handel mit einschlägigen Materialien und Bedarfsartikeln aufnehmen.
Die Gesellschaft ist außerdem befugt, Patente und sonstige Schutzrechte sowie Lizenzen zu erwerben, zu veräußern, zu vergeben oder sonstwie zu verwenden.