Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Übernahme und Ausführung von Haus- und Grundstücksverwaltungen und aller damit verbundenen einschlägigen Arbeiten, die Beratung im Zusammenhang mit der Vermietung von Grundstücken oder Grundstücksteilen, wobei Rechtsberatung und Steuerberatung ausgeschlossen ist.