Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf, Mieten und Vermieten (Leasing) von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern (Mobilien und Immobilen), der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Leasingrechte, Finanzierungen und Versicherungsverträge, die Verwaltung und Bewirtschaftung von eigenem und fremden Grundbesitz, Serviceleistungen im Bereich Location/Relocation/Event.