Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Investmentfonds, Versicherungen und Immobilien bzw. lmmobilienfonds mit den dazugehörigen Serviceleistungen auch für Untervermittler
die Honorarberatung
der Handel mit Bildern, Fotos und Antiquitäten
der Betrieb eines Fitness-Studios
Vermietung und Verleasen von Sportgeräten, Druckmaschinen, Autos und sonstigen Gegenständen
Münzen- und Edelmetalihandel
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle sonstigen Tätigkeiten auszuüben, für die keine Gewerbegenehmigung erforderlich ist, z. B. Übersetzen und künstlerische Tätigkeiten, sowie alle Tätigkeiten auszuüben, die nicht gesondert aufgeführt sind, zu denen lediglich eine einfache Gewerbeanmeldung erforderlich ist.