Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Immobilien jeder Art, deren Teilung bzw. Aufteilung in eigenem Namen und für eigene Rechnung, ferner die Verwaltung eigener und fremder Immobilien sowie die gewerbsmäßige Verwaltung von gemeinschaftlichen Eigentum von Wohnungseigentümern oder die Verwaltung von Mietverhältnissen über Wohnräume Dritter. Die Gesellschaft darf sich an anderen Gesellschaften beteiligen und deren Vertretung übernehmen.
Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten.