Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Der Erwerb von unbebauten Grundstücken und Liegenschaften, Wohn- und Geschäftshäusern sowie die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes;
2. die Planung, Vorbereitung zur Durchführung von Baumaßnahmen unter Berücksichtigung der Entwicklung des Bebauungsgebietes sowie vorhandener Bebauung und die Durchführung erforderlicher Erschließungsmaßnahmen sowie die Vergabe von Bauaufträgen, ggfs. die Modernisierung und die Instandsetzung eingebundener vorhandener Bebauung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie deren Verwaltung;
3. die Verwertung der gesellschaftseigenen Grundstücke und Beteiligungen durch Teilung von Grundstücken sowie Verkauf geteilter und/oder ungeteilter Grundstücke sowie durch Verkauf in Eigenbesitz stehender Beteiligungen;
4. Vermittlung von Finanzierungen, Versicherungen und Bausparverträgen;
5. die Durchführung sämtlicher Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind.