Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Ausübung des Metallbauhandwerkes, Vertrieb von Bauelementen, insbesondere Fenster, Türen, Wintergärten und Rolläden, einschließlich der notwendigen Bauleistungen zur fachgerechten Montage der vertriebenen Bauelemente. Die im Zusammenhang damit durchzuführenden Beratungs- und Planungsleistungen erbringt die Gesellschaft selbst oder bedient sich der Unterstützung Dritter.