Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung von und die Beteiligung an Unternehmen, die sich befassen mit:
a) der Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume,
b) Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Darlehen,
c) Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalgesellschaft, sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden; öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft,
d) Erwerb und Verwertung von Grundbesitz,
e) Erbringung von Bauträgerleistungen und Generalübernehmerleistungen ohne eigene handwerkliche Leistungen.