Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmungen und die Übernahme von Geschäftsleitungsfunktionen in eigenen und fremden Unternehmungen, insbesondere die Erbringung kaufmännischer Serviceleistungen im Bereich der betrieblichen Personalwirtschaft, der betrieblichen Finanzwirtschaft, der kaufmännischen Vertragsgestaltung, des betrieblichen Rechnungswesens und des Controllings sowie des Marketings einschließlich aller in diesem Zusammenhang stehender Geschäfte.