Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und das Halten von Gesellschaftsanteilen, die Verwaltung eigenen Vermögens und alle den Gesellschaftszweck fördernden Nebentätigkeiten sowie die Beratung auf den Gebieten des Veranstaltungswesens, der Kommunikation und der Medien.