Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ankauf und Verkauf von Grundbesitz aller Art, auch Erbbaurechten und Wohnungseigentum, deren Verwaltung, Modernisierung, Sanierung und die Bebauung von eigenen Grundstücken für eigene oder fremde Rechnung im eigenen Namen sowie die Vermittlung von Grundstücksgeschäften aller Art.