Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einem, mehreren oder allen Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft in Gemeinschaft mit zwei Prokuristen zu vertreten.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO).
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit durch die ideelle und finanzielle Unterstützung des OXFAM Deutschland e.V. zu dessen ideellen und materiellen Förderung und Pflege der Entwicklungszusammenarbeit (Bekämpfung von Armut, sozialer Ungerechtigkeit und Leiden überall in der Welt, ungeachtet der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, der Gesellschaftsordnung, der Religion, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung der Betroffenen).
Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass Mittel beschafft und ausschließlich dem OXFAM Deutschland e.V. im Sinne des § 58 Nr. 1 AO für steuerbegünstigte Maßnahmen im Rahmen des Vereinszweckes zur Verfügung gestellt werden. Die erzielten Einkünfte/Mittel werden von der Förderkörperschaft nach Abzug der darauf entfallenden Steuern nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO in Abstimmung mit der geförderten Körperschaft an diese weitergeleitet.