Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Bebauung und Verkauf von Grundstücken und Grundstücksteilen, Betreuung von eigenen und fremden Bauvorhaben, Beteiligung an Handelsunternehmungen aller Art, Durchführung sämtlicher hiermit im Zusammenhang stehender Handelsunternehmungen aller Art, Durchführung sämtlicher hiermit im Zusammenhang stehender Handelsgeschäfte. Ferner private Arbeitsvermittlung und Unternehmensberatung (ohne Rechts- und Steuerberatung) sowie Immobilientätigkeiten gem. § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO.