Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwertung und die Verwaltung eigenen Grundbesitzes jeglicher Art sowie grundstücksgleicher Rechte, ferner der Erwerb von Rückübertragungsansprüchen nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen, die Baureifmachung und Projektierung von Grundstücken. ferner Hausverwaltungen, Abrechnungssysteme für Ärzte und Zahnärzte und Abrechnungssysteme für Zahntechnische Laboratorien und Dienstleistungen aller Art.