Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Geschäftsführung, Verwaltung und Beteiligung an Unternehmen des Dienstleistungs- und Managementbereiches, insbesondere in der Immobilien-, Vermögensanlagen-, Kredit- und Versicherungsvermittlungsbranche sowie in diesem Zusammenhang stehende Nebengeschäfte. Die Gesellschaft darf keine Geschäfte ausführen, die unter § 34 c Gewerbeordnung fallen.