Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Versorgung von Krankenhäusern, Alten- und
Pflegeheimen, Ärzten, Unternehmen, Instituten und Privatpersonen mit Arzneimitteln,
Medizinprodukten und sonstigen Bedarfsgegenständen für die Krankenpflege, der
Großhandel sowie der Import- und Export der vorgenannten Produkte, der Vertrieb von
Software, sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Gesundheitswesen
(ohne Rechtsberatung und Inkasso), des weiteren die gewerbliche und nicht
gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung.