Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Die Vermittlung von Werbung aller Art und alle sonstigen mit Werbung zusammenhängenden Geschäfte, die Zustellung von Infopost; die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im In- und Ausland; die Gründung und Durchführung von Groß- und Einzelhandelsgeschäften; der Verkauf von Geschäftsideen durch Franchisingpakete.