Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf und die Vermittlung von Immobilien aller Art, ferner die Tätigkeit als Bauträger, insbesondere das Errichten von Wohnungseigentum auf eigenen, fremden, auf bebauten und unbebauten Grundstücken, im eigenen und im Namen Dritter, die Durchführung von Baubetreuungsmaßnahmen und die Aufteilung von Grundbesitz sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie ferner die Hausverwaltung.