Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1) Beratung und Vertretung in wirtschaftlichen, insbesondere in Steuerangelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften,
2) Wahrnehmung von Treuhandaufgaben aller Art, soweit sie berufsüblicherweise zulässig sind,
3) Erstattung von Gutachten auf betriebswirtschaftlichem und steuerrechtlichem Gebiet,
4) Hilfeleistung bei Erfüllung der Buchführungspflichten, insbesondere durch elektronische Datenverarbeitung,
5) Ausführung betriebswirtschaftlicher Organisationsarbeiten,
6) Durchführung sonstiger beruflicher Aufgaben, die einem Steuerberater berufsrechtlich gestattet sind.