Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von eigenen Softwareprodukten und Softwarelösungen zur Anwendung im Maschinen- und Anlagebau und in vergleichbaren technischen Bereichen. Die Gesellschaft entwickelt auch kundenspezifische Softwarelösungen, vertreibt Softwareprodukte von dritten Entwicklern und bietet ihren Kunden Beratungs-, Design- und Anwendungsdienstleistungen zur Einbindung von Softwareprodukten, Softwarelösungen und dazugehöriger Technologien an. Ausgenommen sind erlaubnispfichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.