Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Betrieb eines Musikverlagsgeschäfts, der Erwerb und die Verwaltung von Urheberrechten für Werke der Tonkunst und der Literatur deutschen und ausländischen Ursprungs sowie der Druck und Vertrieb solcher Werke, die Herstellung und der Vertrieb von mechanischen Vervielfältigungen.