Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die wirtschaftliche Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung (Baubetreuung); die Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung (Bauträger); der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und von grundstücksgleichen Rechten; die Unternehmensberatung, insbesondere im Bereieh von Softwareentwicklung und -anwendung.