Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Die Durchführung von Generalunternehmerleistungen mit Subunternehmern,
- die Durchführung von Bauleistungen des Hoch- und Tiefbaus im Rahmen von Mauer-, Zimmer- und Betonarbeiten,
- die Durchführung von HOAI - und Projektsteuerungsleistungen,
- Projektentwicklungsleistungen, außer Leistungen, die dem § 34 (c) der Gewerbeordnung unterliegen,
- der Handel mit Baugeräten, Baustoffen und Baumaterialien,
- die Entwicklung und/oder der Erwerb neuer bautechnischer Verfahren sowie deren Anwendung im Rahmen von Mauer-, Zimmerer- und Betonarbeiten.