Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Planung, Vorbereitung und wirtschaftliche Betreuung von Baumaßnahmen jeder Art,
2. die Durchführung von Bauvorhaben sowohl für eigene als auch für fremde Rechnung unter Ausschluß eigener Bautätigkeit durch Beauftragung Dritter,
3. der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte gewerbliche Räume und Wohnräume, Baufinanzierungen.