Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung aller Tätigkeiten für die Errichtung von Eigenheimen und Mehrfamilienhäusern, insbesondere Baubetreuung und Vermittlung von Finanzierungen aller Art; Erwerb und Veräußerung sowie Vermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken aller Art; Erstellung von geplanten Eigenheimen, Mehrfamilienhäusern, Fertighäusern auf eigene und fremde Rechnung sowie auf eigenen und fremden Grundstücken; die Durchführung aller damit verbundenen Geschäfte; Vermittlung von Hypotheken, Grundschulden, Kapitalanlagen; Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen in Verbindung mit den im Zusammenhang stehenden Geschäften; Vermittlung und Beteiligung am offenen und geschlossenen Immobilienfonds; Verkauf und Vermittlung von Wohnmobilen, Wohnwagen und Zubehör.