Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von Verlagsgeschäften, insbesondere die Herausgabe und der Vertrieb von Zeitungen, Zeitschriften und anderen Druckerzeugnissen sowie Beteiligung an elektronischen Medien im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; ferner die Erstellung von Druckerzeugnissen aller Art.