Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen auf dem Gebiet der Durchführung von Rechenarbeiten und Datenerfassungen jeglicher Art mit elektronischen Rechen- und
Datenverarbeitungsanlagen für Wirtschaft, Industrie und Verwaltungen,
b) der Erwerb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, die Beteiligung an solchen, deren Vertretung und Geschäftsführung.
Der Handel (An- und Verkauf, Anmietung und Vermietung) von EDV-Software aller Art im In- und Ausland. Der Handel mit Produkten für die Bürokommunikation sowie die Beratung, Planung und Durchführung von Projekten, die damit im Zusammenhang stehen.