Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Groß- und Außenhandelsgeschäften insbesondere mit Rohstoffen und Halbfertigprodukten, Chemikalien und chemischen Produkten, Metallen, Metallverbindungen und Legierungen, elektrotechnischen und elektronischen Geräten, Konsumgütern und Sekundärrohstoffen. Eine Tätigkeit nach § 34 c Gewerbeordnung wird nicht ausgeübt.