Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Errichtung und Verwaltung von Wohn- und Geschäftsbauten auf eigene Rechnung mit eigenen Mitteln auf Grundstücken, die die Gesellschaft erworben, zur Nutzung übernommen oder angepachtet hat bzw. an denen ihr ein Erbbaurecht eingeräumt wurde. Die Gesellschaft ist berechtigt, Grundbesitz zu erwerben und zu veräußern.