Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Die Herstellung und das Handeln mit Spiegeln, Glasplatten, Aquarien und diversen Flachgläsern, die Reparatur und Neuverglasung von Fenstern, Türen und Fassaden sowie die Montage und der Handel mit Bauelementen, wie z.B. Fenstern, Türen, Automatiktüren und Ganzglasanlagen.