Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum AbschluB von Verträgen über Kauf, Anmietung oder Pacht von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen und Wohnräumen im In- und Ausland; die Erbringung von Beratungsleistungen bei der Realisierung von Bauprojekten; der Handel, Ex- und Import und die Vermittlung von Geschäften mit Baumaterialien, Gebäudeausrüstungen, elektrischen und elektronischen Erzeugnissen. Das Mobilienleasing, insbesondere das Verleasen von Lufffahrzeugen.