Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensberatung auf den Gebieten des Betriebs- und Rechnungswesens, Controlling und Finanzierung, der Unternehmensbeteiligung, Bearbeitung von Kommunikationsstrategien, Marketing und PR-Beratung, Herstellungs-, Akquisitions- und Distributionsberatung im Bereich Medien und Consumerprodukten; Eventorganisationsberatung.