Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die wirtschaftliche Beratung von Unternehmen und Institutionen auf allen Gebieten, die Vermittlung von Geschäftskontakten, die Akquisition und Durchführung von Werbung in jeder Form, sowie die Planung und Organisation von Veranstaltungen jeder Art. Ferner gehört die Weiterbildung, die Durchführung nationaler und internationaler Programme und die Zusammenarbeit mit Unternehmen und Einrichtungen in Berlin und Brandenburg zu den Aufgaben der Gesellschaft.