Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Immobilien aller Art, einschließlich der Wohnungseigentumsverwaltung und der Mietwohnungsverwaltung sowie die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, weiterhin der Erwerb von Grundbesitz aller Art und grundstücksgleichen Rechten.